Harald Werner - Alles was links ist
 

Die EU kann auch Zähne zeigen – wenn sie will

Dass Steuerparadiese nicht nur auf den Bahamas siedeln, sondern auch im vereinten Europa, ist nicht mehr so ganz neu, seit bekannt wurde, welche Steuerschlupflöcher Luxemburg über Jahrzehnte anzubieten hatte. Völlig legal übrigens und unter den Augen der europäischen Behörden. Die europäischen Besserverdienenden und Vermögensmillionäre sparten über Jahrzehnte – mit großzügiger Unterstützung von Banken und Luxemburger Regierung - so lange Milliarden an Steuern, bis findige Whistleblower den Schleier des Bankgeheimnisses lüfteten und offenbarten, wie unter den Augen der EU-Behörden legaler Steuerbetrug organisiert wird. Doch anders als bei der Entlarvung der luxemburgischen Steuerminimierung, war es diesmal die EU selbst, die dem irischen Steuerparadies ans Leder ging. Wettbewerbskommissarin Vestager enthüllte in einem umfangreichen Dossier wie Irland Weltkonzernen bei der Steuerhinterziehung behilflich ist – was übrigens allen anderen Regierungen längst bekannt war. Denn nicht, dass es die europäischen Finanzminister nicht gewusst hätten, da aber jeder seine eignen Raffinessen entwickelte, um Investoren mit Steuergeschenken bei Laune zu halten, hüllten sich die Regierungen in Schweigen.

 

Offenbar hat aber Irland das Spiel übertrieben, als es den effektiven Steuersatz für Apple auf 0,005 Prozent reduzierte. „Allein 2011 hat „Apple Sales International“ Profite von 15,95 Milliarden Euro legal am Fiskus vorbei an die „Zentrale“ verschoben.“[1] Möglich wurde dieser staatlich gesicherte Steuerentzug, weil die so genannte „Zentrale“ in Dublin nur auf dem Papier besteht und weder über Büroräume, noch Personal verfügt, weshalb sie nach irischem Recht keine Steuern zahlen muss. Überhaupt scheut der smarte IT-Riese nichts so sehr wie legale Steuerzahlungen. Nach Informationen des manager-magazin hat Apple in Steueroasen, wo extrem niedrige oder gar keine Steuern anfallen, 210 Milliarden Dollar gebunkert, die am US amerikanischen Stammsitz mit 35 – 40 Prozent besteuert würden. Bei diesen Steuersätzen hätte Apple, nach Berechnungen des Magazins, heute 75 Milliarden Dollar weniger auf der Kante.[2]

 

Nach Mitteilung der Brüsseler Wettbewerbskommissarin soll Apple jetzt zunächst 13 Milliarden Steuern an Irland zahlen. Ein dicker Brocken, den die Iren übrigens nicht haben möchten, sondern vor Gericht ziehen wollen, um ihren Standortvorteil als Billigsteuerland nicht zu verlieren. Denn im Gegenzug zur Steuerreduzierung hatte Apple in Irland Arbeitsplätze für Vertrieb und Produktion geschaffen, die bedroht sind, wenn die Steuergeschenke entfallen.

 

Und hier kommt TTIP ins Spiel, weil nach diesem Vertrag solche Auseinandersetzungen möglicherweise dann nicht mehr vor öffentlichen Gerichten, sondern in privaten Kammern verhandelt werden - unter Ausschluss der Öffentlichkeit und besetzt mit wirtschaftsnahen Privatanwälten. Diese höchst geheimen und an keinerlei öffentliches Recht gebundenen Ausschüsse sollen immer dann einberufen werden, wenn sich private Investoren durch politisches Handeln eines Staates benachteiligt sehen. Und das droht in diesem Fall tatsächlich, weil sich Apple darauf beziehen könnte, dass seine „legale“ Steuervermeidung durch eine politische Entscheidung nachträglich für rechtswidrig erklärt wird.

 

Nicht weniger brisant, aber ebenfalls ein Hoffnungsschimmer für eine andere EU, ist die jetzt veröffentlichte Brüsseler Verordnung zur Netzneutralität, mit der es den Internetkonzernen verboten wird, im Netz unterschiedliche Geschwindigkeiten anzubieten: Eine langsame für den Normalverbraucher und superschnelle für gut zahlende Unternehmen, wie Banken oder Börsen. Nach der Verordnung zur Netzneutralität dürfte das exklusive Geschäft mit den schnellen Verbindungen nunmehr erledigt sein. Nehmen wir einmal an, die Netzbetreiber der USA hätten bereits erhebliche Investitionen für schnelle und profitable europäische Netze getätigt, dann ermöglichte ihnen TTIP vor den privaten und geheimen Schiedsgerichten ihre scheinbar entgangen Gewinne einzuklagen.

 

Harald Werner 31. August 2016                      

 

 


[1] Der Tagesspiegel, 31. August 2016

[2] manager magazin 31. August 2016


[angelegt/ aktualisiert am  01.09.2016]